Reitplatzordnung

Reitplatzordnung vom Goppelner Reitverein e.V. (gültig ab 11.06.2022)

1.    Das Vereinsgelände und somit auch die Reitplätze sowie die darum liegenden Flächen, sind ausschließlich von Vereinsmitgliedern zu betreten und zu verwenden.

2.    Das Betreten von Nicht-Vereinsmitgliedern (wie beispielsweise Angehörige, Freunde, Zuschauer, etc.) ist erlaubt, insofern dies im Rahmen des Zuschauens bzw. der Unterstützung von Vereinsmitgliedern erfolgt. Dabei haben sich alle so zu verhalten, dass keiner der Reitplatznutzer weder gestört noch gefährdet wird.

a.    Die Nutzung des Vereinsgeländes durch Nicht-Vereinsmitglieder ist rechtzeitig, im Voraus beim Vorstand zu beantragen. Darunter fällt im Übrigen auch die Anmeldung von externen Trainern durch Vereinsmitglieder.

b.    Die Nutzungsgebühr in Höhe von EUR 5,- pro Reitplatznutzung (pro Person, NICHT pro Pferd!) ist bis spätestens 7 Tage nach erfolgter Nutzung an den Vorstand zu entrichten (in bar (persönlich oder aber auch gern per Briefkasteneinwurf unter Angabe des Namens des Reitplatznutzers sowie des Datums der Nutzung), per Überweisung (unter Angabe des Namens des Reitplatznutzers sowie des Datums der Nutzung). Mit dem Kostenbeitrag ist der Versicherungsschutz für Nicht-Vereinsmitglieder abgedeckt. Der Goppelner Reitverein e.V. entrichtet den Beitrag an die entsprechende Stelle.

3.    Das Vereinsgelände -insbesondere die Reitplätze- kann bzw. können in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr genutzt werden. Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist die Nutzung untersagt.

4.    Das Benutzen des Vereinsgeländes -insbesondere der Reitplätze- bedingt folgende Verhaltensweisen/Aufgaben:
•    Jeder Nutzer der Reitplätze hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer der Reitplätze weder gestört noch gefährdet werden.
•    Für alle Reiter besteht Reithelmpflicht bei der Nutzung des Vereinsgeländes. Wer dies nicht beachtet, handelt auf eigene Gefahr und riskiert den Versicherungsschutz durch den Goppelner Reitverein e.V.
•    Pferdeäpfel immer vollständig einsammeln (Anhänger am Eingang bzw. Mistboy stehen hierfür bereit)
•    Rinnen, die durch häufiges Reiten am Reitplatz entstehen, sind wieder zu ebnen
•    Einseitige Zirkellinien sind zu vermeiden (beim Longieren bitte wandern)
•    Benutzte Ständer, Cavallettis, Dualgassen etc. sind nach der Verwendung umgehend wieder an Ihren Platz zu räumen
•    Stellen, an denen ein Pferd gescharrt oder sich gewälzt hat, sind umgehend wieder zu ebnen

5.    Das Benutzen der Vereinsutensilien (Hindernisse, Dualgassen, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Sollte bei der Verwendung etwas kaputt gehen, ist der Schaden umgehend dem Vorstand zu melden und ggf. zu ersetzen.

6.    Auf dem Dressurviereck ist das Freilaufen lassen der Pferde verboten. Hierzu steht der obere Reitplatz (an der Straße) zur Verfügung.

7.    Sliden, Spinnen oder ähnliche besondere Lektionen dürfen ausschließlich auf dem oberen Reitplatz (an der Straße) ausgeübt werden. Die Durchführung dessen auf dem Dressurviereck ist NICHT gestattet.

8.    Für das Anbinden der Pferde ist der außenstehende Anbindepfosten zu verwenden - NICHT die Reitplatzumzäunung.

9.    In den angekündigten Zeitfenstern für Vereinsveranstaltungen (Arbeitseinsätze, Spring-training, Dressurstunden, Gelassenheitstraining, etc.) ist die veranstaltungsunabhängige Benutzung der Reitplätze zunächst beim Vorstand zu erfragen.
 
10.    Es ist darauf zu achten, dass auch außerhalb des Vereinsgeländes kein Anlass für Beschwerden gegeben wird, wodurch dem Reitverein Nachteile entstehen könnten. Sollte ein Pferd also beispielsweise auf den angrenzenden Straßen bzw. Wegen Pferdeäpfel verlieren, sind diese zumindest an den Straßenrand zu kehren (besser noch: einsammeln und an den dafür vorgesehenen Plätzen entsorgen).

11.    Bei Nicht-Einhaltung oder gar mehrfachem Verstoß dieser Reitplatzordnung behält sich der Vorstand weitere Schritte bis hin zum Ausschluss aus dem Verein vor.

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